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Das Hausbuch

Selbstverst�ndlich war das Hausbuch bei seinem nicht eben freiwilligen Erwerb mit einer Verwaltungsgeb�hr belegt: 1,- M kostete der "Spa�". Dokumentiert wurde das entrichtete Entgelt fein s�uberlich durch eine in das Hausbuch einzuklebende Geb�hrenmarke.

Das Polizeiliche Meldewesen bestimmte unter anderem, da� sich jemand, der eine Wohnung bezieht, innerhalb von 7 Tagen "bei der f�r den Aufenthalt zust�ndigen Meldestelle" der Deutschen Volkspolizei oder dem VPKA (Volkspolizei-Kreisamt) nach der Meldeordnung anzumelden hatte. Bei Auszug war dies sp�testens am "Verzugstage" unter Angabe der neuen Anschrift zu tun.


Innerhalb des Polizeilichen Meldewesens war das F�hren von Hausb�chern f�r jedes Wohngeb�ude sowie f�r Gemeinschaftsunterk�nfte durch die Eigent�mer, Besitzer oder Verwalter bzw. Leiter von Gemeinschaftsunterk�nften zwingend vorgeschrieben.
In die Hausb�cher mu�ten sich alle Dauerbewohner, Besucher aus der DDR, die �ber 30 Tage bleiben sowie Besucher, die in die DDR eingereist waren, innerhalb von 24 Stunden eintragen lassen. Auf Verlangen waren die Hausb�cher den sogen. Sicherheitsorganen, also der Deutschen Volkspolizei (DVP) sowie dem Ministerium f�r Staatssicherheit (MfS) auf Verlangen vorzulegen.

Aus dem Inhalt
Hinweise f�r den Hausbuchbeauftragten

Wer ist wann in das Hausbuch einzutragen?

Personen, die eine Haupt- oder Nebenwohnung beziehen, innerhalb von 7 Tagen. Beim Ausziehen aus einer Wohnung ist die neue Wohnanschrift in das Hausbuch einzutragen.

Personen, die mit Hauptwohnung in der DDR gemeldet sind und sich l�nger als 3 Tage bei Verwandten oder Bekannten besuchsweise aufhalten, innerhalb der ersten 3 Besuchstage.

Personen, die in die DDR einreisen, innerhalb von 24 Stunden.

Neugeborene sind ebenfalls in das Hausbuch einzutragen.

Bei Namens�nderungen ist eine Neueintragung der betreffenden Person vorzunehmen.

Die im Hausbuch eingetragenen Personen haben die Richtigkeit der Angaben im Hausbuch durch ihre Unterschrift zu best�tigen.

Die zur Eintragung in das Hausbuch Verpflichteten k�nnen sich durch den Wohnungsgeber vertreten lassen. �bernimmt der Wohnungsgeber die Vertretung, so ist durch diese die Richtigkeit der Angaben im Hausbuch zu best�tigen.

F�r Kinder bis zum 14. Lebensjahr best�tigen die Eltern oder andere Erziehungsberechtigte, f�r Entm�ndigte der gesetzliche Vertreter die Richtigkeit der Eintragungen. Beinfinden sich die Berechtigten nicht am Ort, hat der Wohnungsgeber die Richtigkeit der Angaben im Hausbuch zu best�tigen.

Der zur Eintragung Verpflichtete hat bei der Eintragung in das Hausbuch den Personalausweis bzw. das zur Einreise oder zum Aufenthalt berechtigende Dokument vorzulegen.

Was ist von dem Nebenmeldepflichtigen zu beachten?

Der Eigent�mer, Besitzer oder Verwalter eines Wohngeb�udes hat bei allen Hausbewohnern, mit denen ein Mietverh�ltnis besteht, zu pr�fen, ob die Meldepflicht erf�llt wurde.

Der Wohnungsgeber hat zu pr�fen, ob alle bei ihm wohnenden oder sich vor�bergehend aufhaltenden Personen der Meldepflicht nachgekommen sind.

Wird vom Nebenmeldepflichtigen festgestellt, da� die Meldepflicht nicht rechtzeitig erf�llt wurde, ist die zust�ndige Dienststelle der Volkspolizei innerhalb von 3 Tagen zu verst�ndigen.

Hinweise:

Einsicht in das Hausbuch ist nur nach Vorlage des Dienstausweises der Deutschen Volkspolizei, des Ausweises f�r freiwillige Helfer der Deutschen Volkspolizei oder eines anderen staatlichen Ausweises, in dem der Inhaber zur Einsicht in das Hausbuch erm�chtigt ist, zu gew�hren.

Es wird empfohlen, die vom Ministerium des Innern herausgegebenen Erl�uterungen zur Verordnung �ber das Meldewesen in das Hausbuch einzulegen.

Das Hausbuch enth�lt 32 Seiten. Von Seite 4-15 Eintragungen beim Beziehen bzw. Ausziehen aus einer Wohnung. Von Seite 16-31 Eintragungen f�r besuchsweisen Aufenthalt.


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Kommentare


Geschrieben von Martina Hiebsch:
In jedem Haus der DDR gab es einen Hausbuchf�hrer, dieser war IM der Stasi. Viertelj�hrlich und w�hrend den Messen in Leipzig wurden Hausbuchkontrollen unangemeldet durchgef�hrt.
Hausbuchf�hrer waren Genossen der SED,Vermieter, Hausverwalter.
Seit 1988 versuche ich mit einer ehemaligen Hausbuchf�hrerin seit dem Tod meiner Mutter 1988 in Leipzig Kontakt aufzunehmen.Seitdem recherchierte ich und hatte heraus gefunden, da� diese Person 1989 in eines der alten Bundesl�nder gefl�chtet, 1991 zur�ck in den Osten, heiratete, in Magdeburg lebt und beim Arbeitsamt t�tig ist.
Diese Person hat meine Urkunden, Testamente, Verm�chtnis zugunsten behinderter Kinder vernichtet, unterschlagen.
Ich erstattete Strafanzeige vor ca. 10 Jahren bei der Staatsanwaltschaft in Leipzig, wandte mich zuerst an die Kripo in Leipzig und Magdeburg, von der Staatsanwaltschaft wurde meine Strafanzeige verworfen.
Sie stammt aus einer SED Familie, der Vater Schuldirektor a.D.
Telefonisch hatte ich zu DDR Zeit mit der Person Kontakt. Den Tod meiner Adoptivmutter, die mich 1946 adoptierte, habe ich 3 Wochen sp�ter erfahren.
Auf Friedh�fen rief ich an, fragte nach der Beerdigung, mir wurde mitgeteilt, da� meine Mutter bereits verbrannt war, die Urnenbeisetzung am 11. Mai 1988 stattfand.
Mit Unterst�tzung der Bundesregierung konnte ich erst am 11. Mai 1988 in Leipzig einreisen und sollte sofort nach der Beerdigung wieder ausreisen.
Mein Aufenthalt wurde verl�ngert, ich bin seit der Gehirn-OP 1982 in Leipzig schwerbehindert, leide seitdem an Epilepsie, linkssseitig gel�hmt.
Mit Unterst�tzung der Bundesregierung seit 1983 konnte ich mit Familie aus der DDR ausreisen.
Bereits seit den70er Jahren hatte ich st�ndig Kontakt zu �rzten und Menschen der BRD, stellte mehrere Ausreiseantr�ge, schrieb an Honecker, er soll die Grenzen �ffnen, die MENSCHEN wollen doch nur Reisefreiheit.
Ich war als Horterzieherin t�tig, an der Schule gab es eine Lehrerin die Kontaktierte mit dem Jugendamt, ich sollte zu Hausbesuchen mitgehen, weigerte mich.
Die aufzusuchende Person war eine alleinerziehende Mutter, ihr sollte das Kind weg genommen werden.
Ich gab zu verstehen, da� das mich nichts angeht, das Kind kommt ordentlich zur Schule, was die Mutter abends macht, geht mich nichts an!
Ich mu�te die Schule verlassen, da ich politisch untragbar war, den Bildungs- und Erziehungsplan nicht einhielt. Es z�hlte nicht mein Einf�hlungsverm�gen, Liebe zu den Kindern, die an mir hingen, gerne zur Schule kamen,ich hatte Dienst von morgens 6 bis abends 18 Uhr.
Man wollte mich bei der Volksbildung in die SED aufnehmen, ich weigerte mich.
Ich stand seit meinem 20. Lebensjahr mit einem Bein im Knast, alles unbewu�t, alles wurde mir erst klar, als ich im Westen war.
H�tte ich die Zwangsadoptionen damals gewu�t,h�tte ich mich garantiert 1000%ig f�r die Kinder eingesetzt.
Die Eltern meiner Sch�ler reichten Petition an die "Honeckern"ein.
Die Eltern konnten, M�tter konnten wieder mit Ruhe zur Arbeit gehen, wu�ten sie ihre Kinder bei mir in guter Obhut.
Sch�ler wurden vom Lehrer geschlagen, mi�handelt, in de A... getreten,

Es werden auch viele Unwahrheiten �ber die DDR erz�hlt, geschrieben.
Wir hatten Arbeit, sozialschwache wurden finanziell und materiell unterst�tzt,es gab auch Obdachlose, nur sah man diese nicht so auf der Stra�e wie in der BRD, sie hatten Wohnungen,Miete wurde gezahlt bzw. mu�te gezahlt werden.
Vormundschaftsakten sind verschwunden, Stastsbetreuer der DDR haben seit Fall der Mauer Angst,da� sie noch zur Rechenschaft gezogen werden k�nnen.
Der Sohn meines Mannes wurde 1966 nach Scheidung der alkoholkranken Mutter zugesprochen. 1996 hatte ich seinen Aufenthalt ermittteln k�nnen, kontaktierte 1996 die Psychiatrie, von der Betreuerin wurde er nur abgezockt, er war entm�ndigt und seit den 80ern in einer psychiatrischen Einrichtung, versuchte Republikflucht mit 17 Jahren wurde im Zug geschnappt, 10 Monate inhaftiert, danach wieder in die Psychiatrie.
Gegen die Betreuerin, Betreuungsverein und Vormundschaftsgericht erstattete ich Strfanzeige, reichte Petition in Dresden ein, wandte mich an das S�chsische Justizministerium, Oberstaatsanwalt, alles wurde verworfen.
Mein Mann hatte nie erfahren, da� sein heute 43-j�hriger Sohn entm�ndigt wurde.
Ich wandte mich vor ein paar Wochen an das Jugendamt in Leipzig, habe die Akte angefordert, mal sehen was wird.

8 Tage vor der Ausreise 1986 sollte ich durch zweite Gehirn-OP mundtot gemacht werden.
Zum Gl�ck gabe ich nicht zugestimmt. Seit 23 Jahren k�mpfe ich wegen Diskriminierung meiner Person.
3 Jahre mu�te ich psychiatrisch station�r in Mainz behandelt werden. Viele Erinnerungen sind mir nach der OP so nach und nach wieder gekommen.
Ich suche seit 1966 meinen leiblichen Vater,kann vor dem Nachla�geicht gegen IM der Stasi nicht klagen, da ich die Adoptionsurkunde von 1946 nicht besitze, die hat die IM der Stasi unterschlagen.
Ich will endlich das Verm�chtnis zugunsten der Kinder erf�llen.
18.11.2009 01:06:25

Geschrieben von Joachim B�ttcher:
Eine Anmerkung ist erforderlich. Der erste Satz ist falsch. Das Hausbuch gab es in jedem Haus, spielte aber nur dann eine Rolle, wenn in diesem Haus G�ste aus dem Westen besuchsweise verweilten.
Ein Zusammenhang zwischen Hausbuchverantwortlichem und der Stasi bestand nicht. Ich bin 1943 geboren und habe in dieser Zeit in mehreren Orten und H�usern gewohnt. Mit dem Hausbuch bin ich in allen DDR Jahren ein doer zwei Mal in Ber�hrung gekommen, es erfolgten nicht einmal Eintr�ge, wenn man neu in ein Haus bzw. in eine Wohnung eingezogen ist.
Damit soll der Einflu� der Stasi und die Rolle von IM keinesfalls relativiert werden, aber der historischen Wahrheit sollte man schon Rechnung tragen.
10.12.2010 14:22:52

Geschrieben von Rainer Welzow:
Nimm's mir bitte nicht �bel, Mod, aber einen solchen Bl�dsinn mu� man hier nicht reinschreiben:
"In jedem Haus der DDR gab es einen Hausbuchf�hrer, dieser war IM der Stasi. Viertelj�hrlich und w�hrend den Messen in Leipzig wurden Hausbuchkontrollen unangemeldet durchgef�hrt.
Hausbuchf�hrer waren Genossen der SED,Vermieter, Hausverwalter." Hier lesen vllt. Leute mit, die BILD bis in die Haarwurzeln verfallen sind. Sowas hier gie�t �l auf die Lampe.
Man kann alles in's www stellen - mu� es aber nicht.
RaiWe
09.04.2011 21:19:42



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    in Bekanntenkreisen wurde unl�ngst in Kreisen einiger gelernter DDR-B�rger...
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    trond schreibt: ich weiss ja nicht was im Westen so an Weihnachten f�r Musik geh�rt...
  • Timmm meinte:
    mein vaddddder .
  • Rainer Welzow meinte:
    Nimm's mir bitte nicht �bel, Mod, aber einen solchen Bl�dsinn mu� man hier nicht...

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